Menü

Telefon: +43 650 711 5000

Beschlüsse

Hauptversammlung am 20.07.2019

  1. Einstimmig beschlossen wurde die Mauerwerksabdichtung im Hochbehälter 1913.
  2. Einsitimmig beschlossen wurde die Erhöhung des Wasserbeitrages wie folgt:
    • € 50.- Mindestbeitrag / Jahr
    • € 0,50 pro Kubikmeter für ein Eigenheim
    • € 0,15 pro Kubikmeter für landwirtschaftliche Betriebe (über Subzähler)

Hauptversammlung am 12.10.2014

  1. Einstimmig beschlossen wurde die Erneuerung von defekten Absperrventilen im Hochbehälter.
  2. Kaufmännische Rundung bei der Verrechung des jährlichen Wasserzinses.

Hauptversammlung am 09.08.2008

  1. Einstimmig beschlossen wurde die Einfriedung der drei Hochbehälter (Maschendrahtzaun).
  2. Anschaffung eines Baucontainers für die Lagerung von Werkzeugen und Geräte.

Hauptversammlung am 11.08.2007

  1. Gleichzeitig mit der Herstellung eines Hauswasseranschlusses für Hartlieb Gernot wird der Hauswasseranschluss für Obertaxer Franz miterrichtet.
  2. Tag der offenen Tür bei den sanierten Hochbehältern.

Hauptversammlung am 21.02.2006

  1. Für die Kassiere wurde eine Abgeltung von in Summe € 100.- / Jahr beschlossen.
  2. Für die Quellmessungen (12 mal pro Jahr ) wurde ein Betrag von € 50.- / Jahr beschlossen.
  3. Ergänzung für die Berechnung nach Bewertungseinheiten.

Für alle Zubauten bei Eigenheimen (Mindestgröße von 30m², auch das Aufstocken von Gebäuden) welche der Wohnraumschaffung dienen, ist daher ab sofort die Wasseranschlussgebühr zu entrichten. Für die Berechnung sind die entsprechenden Einreichpläne vor der Bauverhandlung vorzulegen und der so ermittelte Betrag einzuzahlen.

Hauptversammlung am 02.02.2002

  1. Neue Tarife Preis für 1000 lt. Wasser für einem Haushalt mit € 0,43 / Landwirtschaft mit € 0,11. (gilt nicht mehr)
  2. Mindestbeitrag pro Jahr € 43,60. (gilt nicht mehr)
  3. Eigenregieleistungen € 14.- pro Stunde
  4. Neuregelung bei der Berechnung für einen Wasseranschluss nach Bewertungseinheiten. (Wohnhaus 0,01 BE ; Hausgarten 0,007 BE ; ...) nach den Berechnungsblatt des AKL. Eine Bewertungseinheit wurde mit € 1090.- beschlossen.

Hauptversammlung am 03.03.2001

  1. Für die Abrechnung des Wasserverbrauches gilt der Zählerstand des Wasserzählers. Es wurde ein Preis von 6,00 ATS/m³ beschlossen.
  2. Ausnahmen gelten für die Landwirtschaft. Hier wurde ein Preis von 1,50 ATS /m³ beschlossen. (gilt nicht für Wohngebäude – zweite Wasseruhr erforderlich)
  3. Bei geringen Wasserverbrauch gilt ein Mindestbetrag von 600.- (Instandhaltung, Betrieb und Erneuerung der Anlage).
  4. Es wurde die Auflösung der bisherigen Anteilsregelung beschlossen. Jedes Genossenschaftsmitglied erhält nunmehr ein Anteil.

Hauptversammlung am 23.01.1999

  1. Beschluss für den Einbau von Wasserzählern.
  2. Ankauf von ca. 200 m² Grund beim Hochbehälter.
  3. Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung der Quellen sowie der gesamten Anlage.
  4. Erweiterung der Hauptleitung von „Daroß Werner bis Oberrauner Günter".
  5. Definition – Genossenschaftsleitung und private Leitung. Das Leitungsnetz der Genossenschaft geht prinzipiell bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zum Absperrventil (bis max. 1,0 m über die Grundgrenze) Genaue Abgrenzungen werden beim Wasserrechtsverfahren getroffen.

Hauptversammlung am 25.03.1995

  1. Der Jahresbeitrag wird auf 200.- ATS pro Anteil angehoben. (gilt nicht mehr)
  2. Erweiterung der Hauptleitung von „Pichler Peter bis Daroß Gerhard".

Hauptversammlung am 27.11.1993

Bildung der Wassergenossenschaft.

Hauptversammlung am 14.08.1993

Beschluß zum Ankauf der Tuffbrunnquelle.

Hauptversammlung am 28.11.1992

  1. Kosten für Neuanschlüsse – für Gendorfer 9000.- ATS / für Auswärtige 15000.- ATS (gilt nicht mehr)
  2. Der Jahresbeitrag wird auf 100.- ATS pro Anteil angehoben. (gilt nicht mehr)
  3. Für die Errichtung eines Schwimmbades wurde ein einmaliger Betrag von 100.- ATS pro m³ Inhalt. Und ein zusätzlicher Jahresbeitrag von 100.- ATS beschlossen.

Hauptversammlung am 15.07.1989

Beschluss zum Neubau eines Wasserspeichers ca. 80 m³

Hauptversammlung am 31.05.1982

  1. Kosten für Neuanschlüsse – für Gendorfer 6000.- ATS für Auswärtige 15000.- ATS (gilt nicht mehr)
  2. Kosten für erstmalige Befüllung von Swimmingpools über ein Volumen von 5 m³ ATS 100,- pro m³ Wasserinhalt. (gilt nicht mehr)

Hauptversammlung am 22.04.1979

Der Kassier erhält für seine Tätigkeit 1000 ATS pro Jahr. (gilt nicht mehr)

© by Wassergenossenschaft Gendorf | All rights reserved | Webdesign by iXonline.at